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ahnbauten B

Güterabfertigung

In der Güterabfertigung wurde

Transportgut angenommen und

ausgegeben.

Die Stückgutbeförderung wurde 1877 eingeführt. Manchmal wundert man sich, wenn auf einer alten Postkarte, die einen Bahnhof mit den Beschäftigten zeigt, deren Anzahl in keiner Weise zum Bahnhof passt. Je nach Größe des Bahnhofs konnte die Belegschaft der Güterabfertigung ganz erheblich mehr Personal umfassen als für den Personenverkehr. Im Bahnhof war der Güterschuppen oder die Güterhalle das Herz des Güterverkehrs. Hier wurde fast der gesamte Güterverkehr einer Stadt mit dessen Umland abgewickelt. Wie sah es innerhalb des Gebäudes aus: Meist befanden sich die Diensträume für die Güterabfertigung an der Stirnseite des Gebäudes, das etwas schmaler war. Hier konnten die Kunden über eine Treppe durch einen Windfang zum Schalterraum der Güterabfertigung gelangen. Dort konnte er die Vorprüfung, den Abfertigungsraum und die Kasse erreichen. Weitere Räume gab es für die Lohnabrechnung, den Vorsteher, den Lademeister, den Wagendienst und die Ermittlung sowie einen Aufenthaltsraum. Welche Aufgaben hatte die Güterabfertigung: Die hauptsächliche Tätigkeit bestand im Umschlag von Stückgut, vom Güterwagen zum Straßenfahrzeug und umgekehrt. Es konnte auch gelagert oder in Regalen gestapelt werden. Zum Schutz vor Witterung waren die Dächer der Güterschuppen weit herunter gezogen. Das Stückgut musste auch vor Diebstahl geschützt werden. Deshalb wurden die Tore nach Dienstschluss verschlossen. In bestimmten Diensträumen gab es dafür auch vergitterte Fenster. Für feuergefährliche Güter stand eine eigens gebaute offene „Feuerrampe“ zur Verfügung.
Die verschiedenen Arbeitsbereiche: Der Güterschuppen war Arbeitsplatz für die Güterbodenarbeiter sowie einen Vorarbeiter und später den Gabelstaplerfahrer. Diese Arbeit erforderte damals viel Kraft und lange Wege. Eine wichtige Funktion hatte der Ladeschaffner oder der Lademeister sowie der Disponent. Der Ermittlungsdienst erfasste überzählige Sendungen, suchte fehlende Stücke und regulierte den Schaden bei beschädigtem Gut. Zoll- oder überzähliges Gut wurden in verschließbaren Diensträumen gelagert. In größeren Güterabfertigungen gab es auch Spezialisten für die Abwicklung von Milch- ,Tier- , Zirkus- , Zoll- und Leichentransporten. Zusätzlich gab es Personal mit eigenem Büro wie für die Lohnabrechnung, die Kasse, den Vorsteher oder den bahnamtlichen Rollfuhrunternehmer (Spediteur). Der Arbeitsablauf: Für den Versand wurde zunächst der Frachtbrief auf Inhalt und Form überprüft oder um Angaben und Vermerke ergänzt. Die Vorprüfung achtete darauf, ob das Transportgut den Bestimmungen entsprach (z. B. kein Postzwang). Danach berechnete man das Entgelt für den Transport. Der Kunde brachte nun sein Frachtgut mit dem geprüften Frachtbrief zum Versandboden, wo es gewogen und durch Stempel auf den Frachtbrief angenommen wurde. Damit war der Beförderungsvertrag zustande gekommen. Der Kunde musste danach den Frachttarif an der Kasse entrichten. Dies wurde im Frachtbrief vermerkt. Damit war der Vorgang abgeschlossen.