Güterabfertigung
In der Güterabfertigung wurde
Transportgut angenommen und
ausgegeben.
Die Stückgutbeförderung wurde 1877 eingeführt.
Manchmal wundert man sich, wenn auf einer alten Postkarte, die
einen Bahnhof mit den Beschäftigten zeigt, deren Anzahl in keiner
Weise zum Bahnhof passt. Je nach Größe des Bahnhofs konnte die
Belegschaft der Güterabfertigung ganz erheblich mehr Personal
umfassen als für den Personenverkehr.
Im Bahnhof war der Güterschuppen oder die Güterhalle das Herz des
Güterverkehrs. Hier wurde fast der gesamte Güterverkehr einer Stadt
mit dessen Umland abgewickelt.
Wie sah es innerhalb des Gebäudes aus:
Meist befanden sich die Diensträume für die Güterabfertigung an der
Stirnseite des Gebäudes, das etwas schmaler war. Hier konnten die
Kunden über eine Treppe durch einen Windfang zum Schalterraum
der Güterabfertigung gelangen. Dort konnte er die Vorprüfung, den
Abfertigungsraum und die Kasse erreichen. Weitere Räume gab es für
die Lohnabrechnung, den Vorsteher, den Lademeister, den
Wagendienst und die Ermittlung sowie einen Aufenthaltsraum.
Welche Aufgaben hatte die Güterabfertigung:
Die hauptsächliche Tätigkeit bestand im Umschlag von Stückgut, vom
Güterwagen zum Straßenfahrzeug und umgekehrt. Es konnte auch
gelagert oder in Regalen gestapelt werden. Zum Schutz vor Witterung
waren die Dächer der Güterschuppen weit herunter gezogen. Das
Stückgut musste auch vor Diebstahl geschützt werden. Deshalb
wurden die Tore nach Dienstschluss verschlossen. In bestimmten
Diensträumen gab es dafür auch vergitterte Fenster. Für
feuergefährliche Güter stand eine eigens gebaute offene
„Feuerrampe“ zur Verfügung.
Die verschiedenen Arbeitsbereiche:
Der Güterschuppen war Arbeitsplatz für die
Güterbodenarbeiter sowie einen Vorarbeiter und
später den
Gabelstaplerfahrer.
Diese Arbeit
erforderte damals
viel Kraft und lange
Wege. Eine wichtige
Funktion hatte der
Ladeschaffner oder der Lademeister sowie der
Disponent. Der Ermittlungsdienst erfasste
überzählige Sendungen, suchte fehlende Stücke und
regulierte den Schaden bei beschädigtem Gut. Zoll-
oder überzähliges
Gut wurden in
verschließbaren
Diensträumen
gelagert. In
größeren
Güterabfertigungen gab es auch Spezialisten für die
Abwicklung von Milch- ,Tier- , Zirkus- , Zoll- und
Leichentransporten.
Zusätzlich gab es Personal mit eigenem Büro wie für
die Lohnabrechnung, die Kasse, den Vorsteher oder
den bahnamtlichen Rollfuhrunternehmer
(Spediteur).
Der Arbeitsablauf:
Für den Versand wurde zunächst der Frachtbrief auf
Inhalt und Form überprüft oder um Angaben und
Vermerke ergänzt. Die Vorprüfung achtete darauf,
ob das Transportgut den Bestimmungen entsprach
(z. B. kein Postzwang). Danach berechnete man das
Entgelt für den
Transport. Der
Kunde brachte nun
sein Frachtgut mit
dem geprüften
Frachtbrief zum
Versandboden, wo
es gewogen und durch Stempel auf den Frachtbrief
angenommen wurde. Damit war der
Beförderungsvertrag zustande gekommen. Der
Kunde musste danach den Frachttarif an der Kasse
entrichten. Dies wurde im Frachtbrief vermerkt.
Damit war der Vorgang abgeschlossen.