Ladelehre
Ladelehren waren in Bahnhöfen vorzufinden,
in denen mit Spezialfrachten zu rechen war.
Güterladungen müssen bestimmte Abmessungen einhalten.
Normalerweise dürfen das festgelegte Lademaß und das
Ladegewicht nicht überschritten werden. Zur Kontrolle der
Maße dient die Ladelehre. Das Gewicht prüft man mit der
Gleiswaage. Mit der Ladelehre wird überprüft, ob ein
beladener Güterwagen das gültige Lichtraumprofil einhält.
Die gelben Ausleger der Ladelehre dürfen von der Ladung
nicht berührt werden, da sonst auf der Strecke diese an
Hindernissen wie Masten, Brücken oder Tunnel hängen
bleiben könnten. Lichtraumprofile wurden von den
Bahnverwaltungen definiert, um eine einheitliche Regelung
für die Ladung zu bestimmen.
Heute gibt es ein international gültiges Lichtraumprofil
(UIC). Die Ladelehre findet man häufig am Freiladegleis
oder in der Nähe einer Gleiswaage.
Ladelehren wurden von
“Eisenbahnern” erfunden.
Die Ortsgüteranlage war immer dem jeweiligen
Bahnhof zugeordnet, während der Güterbahnhof
eine eigene Betriebsstelle darstellte. Die Übergabe
von Wagen erfolgte als Rangierfahrt.
Ladelehre von 1860 in Wurzen
Ladelehre heute