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Ladelehre

Ladelehren waren in Bahnhöfen vorzufinden,

in denen mit Spezialfrachten zu rechen war.

Güterladungen müssen bestimmte Abmessungen einhalten. Normalerweise dürfen das festgelegte Lademaß und das Ladegewicht nicht überschritten werden. Zur Kontrolle der Maße dient die Ladelehre. Das Gewicht prüft man mit der Gleiswaage. Mit der Ladelehre wird überprüft, ob ein beladener Güterwagen das gültige Lichtraumprofil einhält. Die gelben Ausleger der Ladelehre dürfen von der Ladung nicht berührt werden, da sonst auf der Strecke diese an Hindernissen wie Masten, Brücken oder Tunnel hängen bleiben könnten. Lichtraumprofile wurden von den Bahnverwaltungen definiert, um eine einheitliche Regelung für die Ladung zu bestimmen. Heute gibt es ein international gültiges Lichtraumprofil (UIC). Die Ladelehre findet man häufig am Freiladegleis oder in der Nähe einer Gleiswaage.
Ladelehren wurden von “Eisenbahnern” erfunden. Die Ortsgüteranlage war immer dem jeweiligen Bahnhof zugeordnet, während der Güterbahnhof eine eigene Betriebsstelle darstellte. Die Übergabe von Wagen erfolgte als Rangierfahrt.

Ladelehre von 1860 in Wurzen

Ladelehre heute

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